Allgemeine Geschäftsbedingungen / Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) 3 Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziffer 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
- der Vertrag beiderseitig unterschrieben wird oder
- der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (Vertragsangebot) erklärt oder
- die bestellte Ware eine individuelle Kundenanfertigung ist oder
- der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten etc., werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen auch vom Kunden gewünschte nachträgliche oder zusätzliche Verblendungsarbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Für individuell gefertigte Möbel gilt die mit dem Käufer geplante Vorlage und die damit erstellte Aufstellung als verbindlich Sonderanfertigung.
3. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
4. Es kann an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe
gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können.
5. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen,Furnieren, Dekoren und Lacken bleiben vorbehalten.
6. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
7. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen,vorausgesetzt es hat ein Ortstermin beim Kunden stattgefunden.
Ansonsten gilt, das bei Wandmontagen von z.B. Hängeschränken eine ausreichende Tragfähigkeit der Wände durch den Kunden zu gewährleisten ist. Für Unebenheiten an Wänden und Fußböden übernehmen wir keine Gewähr.Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für nicht auffindbare Strom und Wasserleitungen ( auch nicht mit Messgerät ).Der Kunde sollte über
einen gültigen Installationsplan für Strom und Wasserleitungen verfügen oder diesen bereitstellen bzw. einen Fachmann beauftragen der unsere Monteure auf o.g. Installationen hinweisen wird. Sich aus Nichterfüllung ergebende Schäden und Zusatzarbeiten und weitere Anfahrten werden von uns gesondert berechnet.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend am Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall kalendermäßig bestimmten Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer schuldhaft bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder des Herstellers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie im Falle höherer Gewalt, die auf einen unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang der Mahnschreiben des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. 3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 (2) und 2 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen geht mit Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigend oder die Zahlung und / oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer 3 verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als eine Woche dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziffer 1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigung, beträgt die Schadensersatzpauschale 70 % des Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(3) Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der
bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. 2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind.
Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
Für die Warenrücknahme gilt Ziffer X.
3. Für den Kunden individuell angefertigte Möbel ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Sondergemaßte Möbel sind nicht stornierbar.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport-und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbrauchkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und
Rücknahme nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 40 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und
Rückgabe nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 80 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur geringer Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den § 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt wegen Mängeln ausgeschlossen. Der Käufer kann stattdessen angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Für die Wertminderung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischentatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung und Reinigung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware zu laufen.
7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Waren erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Anschrift / Firma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im übrigen bleiben die Vorschriften der § 312 b bis § 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig.

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